Privatsphäre ist ein Menschenrecht, und Datenschutzgesetze sind unerlässlich, um zu verhindern, dass unsere Privatsphäre zu böswilligen Zwecken oder zu kommerziellen Zwecken missbraucht werden. Personenbezogene Daten spielen aber auch eine Schlüsselrolle bei der Einführung neuer Technologien zur Verbesserung unseres Lebens und zur Sicherung unseres Wohlbefindens.
2018 hat die EU die GDPR (General Data Protection Regulation), ein gemeinsames Datenschutzgesetz, in der gesamten Europäischen Union eingeführt. Dieser Artikel befasst sich mit der Bedeutung der GDPR für das Bildungsumfeld.
Stärkung der Rechte des Einzelnen
Wir leben in einem Zeitalter, in dem persönliche Daten eine Währung sind. Einige der größten und profitabelsten Technologieunternehmen der Welt verdienen ihr Geld fast ausschließlich mit Ihren persönlichen Daten. Und sie werden dabei immer cleverer. Die finanziellen Anreize, die Grundfreiheit der Daten Privatsphäre zu verletzen, sind enorm. Die DSGVO, die zu den strengsten Datenschutzgesetzen der Welt gehört, stärkt ausdrücklich die individuellen Rechte von Personen und ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, massive Geldstrafen zu verhängen, um Unternehmen davon abzuhalten, mit der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer Daten Geld zu verdienen.
"Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen".
Ein einheitlicher digitaler Markt
Im Kern ist die EU (und die angeschlossenen Länder im EWR) ein Binnenmarkt. Damit er funktioniert, muss er den freien Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften gewährleisten. Regierungen und Unternehmen in der Union müssen zu gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren, damit der Markt Effizient und der Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten fair ist.
Wie itslearning können bestätigen, dass die Erbringung von Dienstleistungen über die Grenzen der EU/des EWR hinweg in der Vergangenheit nicht immer reibungslos verlaufen ist. Das lokale Recht - obwohl es auf denselben EU-Richtlinien beruht - hat gelegentlich Hindernisse aufgebaut, um Unternehmen am grenzüberschreitenden Wettbewerb zu hindern, wenn personenbezogene Daten betroffen waren.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung will die EU sicherstellen, dass es einen einzigen digitalen Markt mit freiem Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU/des EWR geben kann. Dies ist nur möglich, wenn alle Länder die gleichen Regeln befolgen, nämlich die DSGVO. Aus Artikel 1.3 der DSGVO geht hervor, dass die EU wirklich will, dass wir alle nach denselben Regeln spielen: Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Die Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen und ihre Zulieferer
Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen. Tatsächlich haben Bildungseinrichtungen eine besonders große Verantwortung für Daten Privatsphäre. Es werden umfangreiche Mengen schützenswerter personenbezogener Daten verarbeitet, und die betroffenen Personen, die Schüler:innen, können zu den meisten dieser Verarbeitungen nicht Objekt . Schulen haben auch die Aufgabe, ihre Schüler:innen darüber zu informieren, wie sie ihre eigenen Privatsphäre in Online-Umgebungen schützen können.
Im Sinne der DSGVO gelten Bildungseinrichtungen oder Schulinhaber als "für die Datenverarbeitung Verantwortliche". Die für die Verarbeitung Verantwortlichen legen fest, für welche Zwecke personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sind für die Datenschutzrechte der Personen verantwortlich, deren Daten verarbeitet werden. Alle Schuleigentümer müssen sicherstellen, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, bevor sie personenbezogene Daten verarbeiten.
An der Verarbeitung beteiligte Anbieter, wie z. B. itslearninggelten als "Datenverarbeiter" und sind in erster Linie für den Schutz der Verarbeitung und die Befolgung der Anweisungen der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verantwortlich. Bildungseinrichtungen sollten personenbezogene Daten niemals an Anbieter weitergeben, wenn sie nicht sichergestellt haben, dass diese Daten ordnungsgemäß geschützt sind.
Unter lesen finden Sie weitere Informationen über Bildungseinrichtungen und die Verantwortung von Anbietern:
- Unser Video 'Minimierung der Risiken in Bezug auf die Einhaltung der GDPR in der Hochschulbildung'
- Unser Video "GDPR und Daten Privatsphäre im Fernunterricht
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