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Die Hand eines Mannes präsentiert ein unterschwelliges Sicherheitsschild und ein Vorhängeschloss
itslearning 17. September 20213 Minuten lesen

Warum GDPR wichtig ist und wie es sich auf Schulen und Universitäten auswirkt

Von einem KI-Übersetzungsdienst erstellte Übersetzung

Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht, und Datenschutzgesetze sind unerlässlich, um zu verhindern, dass unsere Privatsphäre zu böswilligen Zwecken oder zu kommerziellen Zwecken verletzt wird. Personenbezogene Daten spielen aber auch eine Schlüsselrolle bei der Einführung neuer Technologien zur Verbesserung unseres Lebens und zur Sicherung unseres Wohlbefindens.

2018 hat die EU die GDPR (General Data Protection Regulation), ein gemeinsames Datenschutzgesetz, in der gesamten Europäischen Union eingeführt. Dieser Artikel befasst sich mit der Bedeutung der GDPR für das Bildungsumfeld.

Stärkung der Rechte des Einzelnen

Wir leben in einem Zeitalter, in dem persönliche Daten eine Währung sind. Einige der größten und profitabelsten Technologieunternehmen der Welt verdienen ihr Geld fast ausschließlich mit Ihren persönlichen Daten. Und sie werden dabei immer cleverer. Die finanziellen Anreize, das Grundrecht auf Datenschutz zu verletzen, sind enorm. Die DSGVO, die zu den strengsten Datenschutzgesetzen der Welt gehört, stärkt ausdrücklich die individuellen Rechte von Personen und ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, massive Geldstrafen zu verhängen, um Unternehmen davon abzuhalten, mit der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer Daten Geld zu verdienen.

"Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen".

Ein einheitlicher digitaler Markt

Im Kern ist die EU (und die angeschlossenen Länder im EWR) ein Binnenmarkt. Damit er funktioniert, muss er den freien Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften gewährleisten. Regierungen und Unternehmen in der Union müssen zu gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren, damit der Markt Effizient und der Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten fair ist.

Wie itslearning bestätigen kann, war die Erbringung von Dienstleistungen über die Grenzen der EU/des EWR hinweg in der Vergangenheit nicht immer einfach. Das lokale Recht - obwohl es auf denselben EU-Richtlinien beruht - hat gelegentlich Hindernisse aufgebaut, um Unternehmen am grenzüberschreitenden Wettbewerb zu hindern, wenn es um personenbezogene Daten geht.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung will die EU sicherstellen, dass es einen einzigen digitalen Markt mit freiem Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU/des EWR geben kann. Dies ist nur möglich, wenn alle Länder die gleichen Regeln befolgen, nämlich die DSGVO. Aus Artikel 1.3 der DSGVO geht klar hervor, dass die EU wirklich will, dass wir alle nach denselben Regeln spielen: Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Die Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen und ihre Zulieferer

Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen. Tatsächlich haben Bildungseinrichtungen eine besonders große Verantwortung für den Datenschutz. Es wird eine große Menge schützenswerter personenbezogener Daten verarbeitet, und die betroffenen Personen, die Schüler, können gegen die meisten dieser Verarbeitungen keinen Einspruch erheben. Schulen haben auch die Aufgabe, ihre Schüler darüber aufzuklären, wie sie ihre eigene Privatsphäre in Online-Umgebungen schützen können.

Im Sinne der DSGVO gelten Bildungseinrichtungen oder Schulinhaber als "für die Datenverarbeitung Verantwortliche". Die für die Verarbeitung Verantwortlichen legen fest, für welche Zwecke personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sind für die Datenschutzrechte der Personen verantwortlich, deren Daten verarbeitet werden. Alle Schuleigentümer müssen sicherstellen, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, bevor sie personenbezogene Daten verarbeiten.

An der Verarbeitung beteiligte Anbieter wie itslearning gelten als "Datenverarbeiter" und sind in erster Linie für den Schutz der Verarbeitung und die Befolgung der Anweisungen der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verantwortlich. Bildungseinrichtungen sollten personenbezogene Daten niemals an Anbieter weitergeben, wenn sie nicht sichergestellt haben, dass sie ordnungsgemäß geschützt sind.

Wenn Sie mehr über Bildungseinrichtungen und die Verantwortung von Anbietern erfahren möchten, lesen Sie bitte weiter:

Weitere Informationen über Ihre Rechte als itslearning -Nutzer finden Sie auf unserer Website: itslearning ist GDPR-konform. Dies ist der zweite Teil einer Reihe von aktualisierten Beiträgen über GDPR. Lesen Sie den ersten Beitrag "GDPR und die Rolle des Datenschutzbeauftragten".

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