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Eine Männerhand, die ein unterschwelliges Sicherheitsschild und ein Vorhängeschloss präsentiert
itslearning 17. September 20213 Min. Lesezeit

Warum die DSGVO wichtig ist und wie sie sich auf Schulen und Hochschulen auswirkt

Übersetzung erstellt von einem KI-Übersetzungsdienst

Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht, und Datenschutzgesetze sind unerlässlich, um zu verhindern, dass unsere Privatsphäre aus böswilligen Gründen oder zum Zwecke des kommerziellen Gewinns verletzt wird. Personendaten spielen jedoch auch eine entscheidende Rolle bei der Einführung neuer Technologien, die unser Leben verbessern und unser Wohlergehen sichern.

Im Jahr 2018 führte die EU die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ein, ein einheitliches Datenschutzgesetz für die gesamte Europäische Union. In diesem Artikel wird untersucht, was die DSGVO im Bildungsbereich bedeutet.

Stärkung der Rechte des Einzelnen

Wir leben in einer Zeit, in der personenbezogene Daten eine Währung sind. Einige der größten und profitabelsten Technologieunternehmen der Welt verdienen ihr Geld fast ausschließlich mit Ihren personenbezogenen Daten. Und sie werden dabei immer geschickter. Die finanziellen Anreize, die grundlegende Freiheit des Datenschutzes zu verletzen, sind enorm. Die DSGVO, die zu den strengsten Datenschutzgesetzen der Welt zählt, stärkt ausdrücklich die individuellen Rechte von Personen und ermöglicht es den Aufsichtsbehörden zudem, massive Geldbußen zu verhängen, um Unternehmen davon abzuhalten, aus der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer Daten Profit zu schlagen.

„Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen.“

Ein einheitlicher digitaler Markt

Im Kern ist die EU (und die mit ihr verbundenen Länder im EWR) ein Binnenmarkt. Damit dieser funktioniert, muss der freie Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften gewährleistet sein. Regierungen und Unternehmen innerhalb der Union müssen zu gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren, damit der Markt Effizient ist Effizient der Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten fair bleibt.

Wie itslearning bestätigen kann, verlief die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der EU/im EWR in der Vergangenheit nicht immer reibungslos. Lokale Gesetze – obwohl sie alle auf denselben EU-Richtlinien basieren – haben gelegentlich Hindernisse geschaffen, die Unternehmen daran hinderten, grenzüberschreitend zu konkurrieren, wenn personenbezogene Daten im Spiel waren.

Mit der DSGVO will die EU sicherstellen, dass ein digitaler Binnenmarkt entsteht, in dem personenbezogene Daten innerhalb der EU/des EWR frei zirkulieren können. Dies ist nur möglich, wenn jedes Land dieselben Vorschriften befolgt, nämlich die DSGVO. Aus Artikel 1 Absatz 3 der DSGVO geht klar hervor, dass die EU wirklich möchte, dass wir uns alle an dieselben Regeln halten:Der freie Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union darf aus Gründen, die sich auf den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, weder eingeschränkt noch untersagt werden.

Die Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen und ihre Lieferanten

Weder öffentliche noch private Bildungseinrichtungen sind von den Datenschutzgesetzen ausgenommen. Tatsächlich tragen Bildungseinrichtungen eine besonders große Verantwortung für den Datenschutz. Es werden umfangreiche Mengen schutzwürdiger personenbezogener Daten verarbeitet, und die betroffenen Personen, die Schüler:innen, können gegen den Großteil dieser Verarbeitung keinen Widerspruch einlegen. Schulen kommt zudem die Aufgabe zu, ihre Schüler:innen zu schulen Schüler:innen sie ihre Privatsphäre im Online-Umfeld schützen können.

Im Sinne der DSGVO gelten Bildungseinrichtungen oder Schulträger als „Verantwortliche“. Die Verantwortlichen legen die Zwecke fest, zu denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sind für die Datenschutzrechte der betroffenen Personen verantwortlich. Alle Schulträger müssen sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, bevor sie personenbezogene Daten verarbeiten.

An der Verarbeitung beteiligte Anbieter, wie z. B. itslearning, gelten als „Auftragsverarbeiter“ und sind in erster Linie für die Sicherheit der Verarbeitung sowie für die Befolgung der Anweisungen der für die Verarbeitung Verantwortlichen zuständig. Bildungseinrichtungen sollten niemals personenbezogene Daten an Anbieter weitergeben, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass diese angemessen geschützt sind.

Wenn Sie mehr über Bildungseinrichtungen und die Pflichten von Anbietern erfahren möchten, lesen Sie weiter unter:

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als itslearning Benutzer:in finden Sie auf unserer Webseite:itslearning DSGVO-konform.Dies ist der zweite Beitrag in einer Reihe von aktualisierten Beiträgen zur DSGVO. Lesen Sie den ersten Beitrag„Die DSGVO und die Rolle des Datenschutzbeauftragten“.

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